Sie haben Probleme mit der Haltbarkeit oder Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten?

Dann finden Sie hier für all Ihre Fragen den entsprechenden Gutachter als Ansprechpartner.


Das sind unsere Aufgabenbereiche:

 

> Privatgutachten

> Gerichtsgutachten

> Schiedsgutachten

 

 

Dabei sind folgende Leistungen möglich:

 

> Beweissicherung

> Feststellung der Mängel

> Ermittlung der Ursache

> Überprüfung von Proben unter dem Mikroskop

   > Ursachenermittlung von Schimmelpilzbildung

   > Feststellung von technischen Mängeln

> Überprüfung von Aufmaßen und der Angemessenheit von Preisen

> Ermittlung der Wertminderung, sowie der Sanierungskosten

> Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel

> Überwachung und technische Abnahme von Arbeiten

> Beratung im Allgemeinen

 

 

Der Sachverständige Wolfgang Thumser ist öffentlich bestellt sowie vereidigt und somit berechtigt das abgebildete Logo zu führen.

 

> Damit ist gewährleistet, dass dieser Sachverständiger seine besondere Sachkunde nachgewiesen hat und durch ständige Weiterbildungen die technischen Entwicklungen im Maler- und Lackierhandwerk verfolgt.

> Dies ist insbesondere bei der Schadensbeurteilung und bei der Erstellung von Sanierungsvorschlägen von Bedeutung.

> Die langjährige praktische Berufserfahrung versetzt den Sachverständigen in die Lage auch schwierige Problemfälle kompetent zu beurteilen. 


Wolfgang Thumser ist von der Handwerkskammer für Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackierhandwerk.

 

Fachliche Qualifikationen:

 

> Groß- und Außenhandelskaufmann

> Maler- und Lackiermeister

> Gründungsmitglied des bayrischen Maler- und Lackierersachverständigenkreises - Nord

> Sachkunde für Arbeiten an Asbestzementprodukten

> SIVV-Schein/Betonschutz bzw. Betoninstandsetzung


Die Bedeutung der Qualifikation des Sachverständigen Wolfgang Thumser:

 

Sachverständige - unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt.

Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Diese bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

 

Qualifikation - ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

 

Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln sondern sie verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. 

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

 

Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistungen anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.